Wer hat das Urheberrecht an der erstellten Seite?

Das Urheberrecht verbleibt für die Vertragslaufzeit bei "Start - Mittelstand". Der Grund hierfür liegt in der steuerlichen Behandlung seitens des Finanzamtes. Würde das Urheberrecht sofort auf den Auftraggeber übergehen, so müssten die monatlichen Zahlungen aktiviert und abgeschrieben werden. Damit diese sofort als Aufwand abziehbar werden, ist diese Vertragskonstellation nötig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die erstellte Seite aber erworben werden.

Zuletzt aktualisiert am 22.05.2012 von Christian Schmidt.

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